Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Mit dem Erwerb des Eintrittstickets (48-H-ALL-IN- oder 1-Tagesticket) erklärt der Besucher, die folgenden AGBs verstanden zu haben und diese zu akzeptieren.
  2. Veranstalter ist „Rocking at Bornemannshausen e.V.“ mit Sitz in Bornemannshausen 4, 31073 Delligsen OT Kaierde und mit Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichts Hildesheim mit der Nummer NZS VR 201051.
  3. Das Ticket berechtigt zum Besuch der Veranstaltung „Bornemannshausen Open Air (B:O:A)“ für den auf diesem angegebenen Zeitraum. Eingelassen werden nur solche Personen, die entweder ein 48-H-ALLIN- oder ein Tagesticket mit intaktem Abriss oder ein unversehrtes, am Handgelenk verplombtes Bändchen des jeweiligen Veranstaltungsjahres vorweisen können.
  4. Der Umtausch eines bereits erworbenen Tickets ist ausgeschlossen. Der gewerbliche, kommerzielle Weiterverkauf des Tickets ist nicht gestattet. Privat darf das Ticket nur zu dem auf der Vorderseite aufgedruckten VVK-Preis veräußert werden. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingung, verpflichtet sich der Ticket-Verkaufende zur Zahlung einer Konventionalstrafe an den Veranstalter in Höhe von 200,00 € als Schadensersatz.
  5. Der Veranstalter behält es sich vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird der Ticketpreis exklusive Versand und Verpackung rückerstattet. Sollten die Witterungsbedingungen während der Veranstaltung eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Besucher, Bands und Veranstalter/Personal darstellen, so wird – wie auch bei weiteren äußeren Umständen, die eine gefahrlose Weiterführung nicht mehr gewährleisten – die Veranstaltung unterbrochen, in schwerwiegenden Fällen abgebrochen. Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises besteht hierbei nicht.
  6. Die angekündigten Spielzeiten der Bands und die Reihenfolge können variieren; für den Inhalt der Shows sind die Bands verantwortlich. Im Fall eines kurzfristigen Ausfalls einer Band bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Eine Rückerstattung des Ticketpreises – auch in Teilen –erfolgt nicht. Die Rückerstattung des Ticketpreises ist ebenso dann ausgeschlossen, sollte ein Besucher aufgrund einer in dieser AGB genannten Gründe des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden.
  7. Im Ticket enthalten sind: Zutritt zum Festivalgelände und zum Campinggelände. Beides befindet sich im Privatbesitz der Familie Bornemann und ist auf den gekennzeichneten Bereich des Hofes und der angrenzenden Wiese beschränkt. Jedweder unautorisierte Aufenthalt außerhalb dieses Bereiches führt zum sofortigen Ausschluss der Person von der Veranstaltung. Dieses gilt auch für die sich in Privatbesitz befindlichen umliegenden Grundstücke.
  8. Der Besucher erkennt an, die Privatsphäre der Familie Bornemann zu wahren und versichert, das Eigentum dieser zu schützen. Für etwaige Schäden haftet der Verursacher.
  9. Kinder unter 12 Jahren erhalten freien Eintritt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten/erziehungsbeauftragten Person das Festival- und Campinggelände betreten und haben dieses zu verlassen, wenn die personensorgeberechtig-te/erziehungsbeauftragte Person den Veranstaltungsort verlässt. Jugendliche über 16 Jahren aber unter 18 Jahren dürfen das Veranstaltungsgelände betreten und sich auf diesem bis maximal 24:00 Uhr aufhalten, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei sich führen; für Aufenthalte nach 24:00 Uhr ist auch für Jugendliche zwischen 16 Jah-ren und 18 Jahren die Begleitung einer personensorgeberechtigten/erziehungsbeauftragten Person erforderlich. Ein entsprechendes Formular zur Übertragung der Sorgeberechtigung gibt es auf der Website der Veranstaltung (www.boa-festival.de) zu finden. Es gelten weiterhin die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  10. Das Mitbringen und Verzehren von Nahrungs- und in Deutschland legalisierter Genussmittel ist für den Eigengebrauch auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gestattet. Gewerbliche Tätigkeiten sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ohne Zustimmung des Veranstalters untersagt.
  11. Das Entzünden offener Feuer ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten! Ausgenom-men hiervon sind Holzkohlegrills und Gaskocher, sofern keine akute Brandgefahr vorliegt.
  12. Das Mitführen von Waffen jedweder Art (Schusswaffen, Schlagstöcke, Butterflys, …) und pyrotech-nischer Gegenstände ist verboten. Der Veranstalter behält es sich vor, stichprobenartige Leibesvisi-tationen durchzuführen und Personen, die derartige Gegenstände mit sich führen, mit sofortiger Wirkung des Geländes zu verweisen.
  13. Radikale politische Meinungen und Äußerungen, seien sie rechter oder linker Natur, sowie fana-tisch-religiöse Bekundungen, sind untersagt. Personen, die andere Festivalbesucher durch derartige Bemerkungen oder durch Tragen von Emblemen verfassungsfeindlicher Gruppierungen diskriminie-ren oder in unzumutbarer Weise belästigen, werden des Veranstaltungsgeländes verwiesen.
  14. Auf Rock- und Metalkonzerten kann es zu Lautstärkepegeln kommen, die über das normale Maß hinausgehen. Für einen entsprechenden individuellen Lärmschutz in Form von z.B. Ohrenstöpseln ist der Besucher selbst verantwortlich.
  15. Für sämtliche Gegenstände, die der Besucher mitbringt, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, weder für Diebstahl noch für Verlieren oder Zerstörung durch Dritte noch für durch andere Ursa-chen entstehende Schäden. Ausnahme bildet hier die nachweisbare, grob fahrlässige oder vorsätzli-che Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen.
  16. Für das Campinggelände gilt: Besucher mit einem 48-H-ALL-IN-Ticket dürfen im auf dem Ticket an-gegebenen Zeitraum auf dem Campinggelände ihre Zeltbauten aufschlagen. Für die Stand- und Verkehrssicherheit ist der jeweilige Besitzer oder – falls abweichend – Aufsteller/Errichter verant-wortlich. Erdaushebungen und die Errichtung dauerhafter Unterbauten sind unzulässig. Grundsätz-lich ist eine Abstellung des KFZ auf dem Campinggelände möglich. Bei schlechter Witterung behält es sich der Veranstalter jedoch vor, die Parkmöglichkeiten auf dem Campinggelände einzuschränken und ggf. auf andere Abstellflächen umzuleiten.
  17. Der Besucher wird gebeten aus logistischen Gründen auf Mülltrennung zu achten und sich hierzu bitte entsprechende Müllbeutel beim Abholen der Bändchen mitzunehmen. Entsorgt wird nur der Müll, der auch auf dem Festival anfällt, das Mitbringen von Abfällen jedweder Art ist verboten. Et-waige Entsorgungskosten sind vom Verursacher zu tragen.
  18. Der Besucher erklärt sich einverstanden, dass das von ihm aufgenommene Foto- und Videomateri-al, welches ihn in menschenwürdiger und vertretbarer Verfassung einzeln oder in Gruppen zeigt, ohne dessen ausdrückliche Einverständniserklärung und ohne Vergütung im Rahmen von Werbe- und Dokumentationszwecken des B:O:As genutzt werden darf. Dieses beinhaltet das Veröffentli-chen auf der B:O:A-Website (www.boa-festival.de), in Zeitungen sowie auf Videoplattformen wie bspw. YouTube. Der Besucher hat die Möglichkeit, schriftlich eine Verhinderung der Veröffentli-chung bzw. Rücknahme oder Unkenntlichmachung des ihn zeigenden Materials zu erzielen.
  19. Den Anweisungen des gesamten Crewpersonals ist unverzüglich Folge zu leisten.
  20. Sollten Teile dieser AGB nichtig sein oder unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der verblei-benden Teile hiervon unberührt.
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